Geldanleger dürfen - soweit es ihre Kreditinstitute erlauben – ihre Freistellungsaufträge künftig auch per Internet erteilen bzw. korrigieren. Wie bei Online-Überweisungen genügt die Eingabe einer Pin und einer Tan. Das Bundesfinanzministerium hat bereits grünes Licht für diese Art der Erteilung der Freistellung vom Steuerabzug gegeben.
Spätestens zum 1.1.2007 möchten alle Bankhäuser diese Möglichkeit bieten, weil ab diesem Zeitpunkt der Sparerfreibetrag von 1.370 Euro/2.740 Euro (ledig/verheiratet) auf dann 750 Euro/1.500 Euro sinkt.